Referentenentwurf: Pflege ist Zuwendung, keine Akkordarbeit
Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, wird um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert. Zugleich bekommen Demenzkranke in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher. Um dies finanzieren zu können, wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können künftig mit den Pflegediensten Zeitkontingente vereinbaren, die sie je nach ihrem individuellen Bedarf für unterschiedliche Leistungen einsetzen können. Dies soll auch die Situation der Pflegekräfte verbessern, sie sollen nicht unter hohem Zeitdruck Leistungen nach Komplexen erbringen müssen. Pflege sei eine menschliche Zuwendung und keine Akkordarbeit, heißt es. Konsens besteht über die Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs; ein Expertenbeirat soll das BMG in der Frage, wie er zügig umgesetzt werden kann, beraten.
Weitere wichtige Punkte des Referentenentwurfs:
Damit Pflegebedürftige möglichst lange in eigener häuslicher Umgebung leben können, werden alternative Wohnformen durch verschiedene Maßnahmen gefördert: So wird der Einsatz einzelner, selbstständiger Pflegekräfte in den Wohngruppen erleichtert.
Die medizinische Versorgung Pflegebedürftiger in Heimen wird verbessert, indem die Krankenversicherung vor Ort Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und geeigneten Ärzten vermittelt. Die Vertragspartner sollen veranlasst werden, finanzielle Anreize für Ärzte und Zahnärzte zu setzen, Hausbesuche durchzuführen.
Vorhandene und auch die geplanten Regelungen sollen unbürokratisch gehandhabt werden. So ist ein Modellversuch vorgesehen, um die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Heimaufsicht besser zu verzahnen. (tu)
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMG zu finden http://www.bundesgesundheitsministerium.de/





