Studie: Kernkompetenzen der Pflege stärken
Nach den Worten von DKG-Präsident Rudolf Kösters könnten Aufgaben im grundpflegerischen Bereich sowie Service und Assistenztätigkeiten für Patienten delegiert werden. Als übertragbare Tätigkeit nennt der Bericht etwa Hol- und Bringdienste, Hilfe bei der Körperpflege, Vor- und Nachbereiten der Utensilien zur Körperpflege sowie hauswirtschaftliche Aufgaben wie Betten beziehen. Alle Tätigkeiten, bei denen der Patient Schaden nehmen könnte oder bei denen es um den Gesundheitszustand des Patienten geht, sollten aber weiter beim qualifizierten Fachpersonal bleiben.
Kösters erhofft sich von einer Übertragung von Tätigkeiten des Pflegedienstes positive Effekte auf einen effizienten Personaleinsatz im Krankenhaus ausgehen können, ohne dass die Qualität der Krankenhausleistungen abnimmt. Gleichzeitig bewirke eine Konzentration auf die Kernkompetenzen der Pflegekräfte eine bessere Nutzung der knappen Ressourcen, die die Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit steigern könne. Wie hoch das Entlastungspotential des examinierten Pflegepersonals im Einzelfall sei, hänge von den krankenhaus-individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. Tätigkeiten müssten zu einem zweckmäßigen Aufgabenfeld kombiniert werden. Es ergebe sich sowohl ein Kaskadeneffekt durch die Abgabe delegierbarer Arbeiten an Service- und Pflegeassistenten als auch durch die Übernahme von Aufgaben mit einem höheren Qualifikationsanspruch aus dem bisherigen ärztlichen Bereich. An der Studie zur „Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen“ hatten sich 421 Kliniken beteiligt. Die Pflegedienstleitungen waren nach delegationsfähigen Tätigkeiten befragt worden. (tu)






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