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23.02.2010
DPR fordert Pflegekammern in allen Bundesländern
Der Deutsche Pflegerat e.V., (DPR), begrüßt die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in verschiedenen Bundesländern, zuletzt die Initiative der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion.
„Wir fordern umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Dies bestätigten einstimmig die im DPR vertretenen Pflegeberufsorganisationen und unterstützen damit die Aktivitäten der Landespflegeräte.
Wesentliche Ziele von Pflegekammern sind die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger, die Förderung und Überwachung der beruflichen Belange der Pflegenden unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung, die regelhafte Einbindung pflegerischer Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen und die Schaffung berufsrechtlicher Grundlagen im Kontext zu Regelungen der Europäischen Union, so Westerfellhaus weiter.
Nach Auffassung des DPR sind verfassungsrechtliche Bedenken als bisher häufige Argumente mancher Landesregierungen durch das Gutachten von Prof. Dr. Igl, Kiel, aus dem Jahr 2008, ausgeräumt. Pflege- und Berufsorganisationen und die Öffentlichkeit seien selbstverständlich in die Gremien von Pflegekammern einzubeziehen. Die Gegenargumente mancher Landesregierungen zu Pflegekammern wirken im Kontext zur gepflegten Selbstverwaltung der Ärzte-, Psychotherapeuten- oder Apotheker-Kammern manchmal geradezu grotesk.