Pflege Newsletter
Mit unserem kostenlosen Heilberufe-Newsletter zweimal im Monat Neues aus der Welt der Pflege direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Hier können Sie den Newsletter abonnieren:
Zur Newsletter-Übersicht
Sie sind noch nicht bei Heilberufe online registriert bzw. haben noch keine Springer Medizin Zugangsdaten?
Hier anmelden und den Newsletter bestellen
Heilberufe Spezial
Auf einen Blick
Kompaktes Wissen für Pflegekräfte. Alle Ausgaben von Heilberufe spezial in der
Übersicht.
Deutscher Pflegerat
Pflege Positionen Der offizielle Newsletter des Deutschen Pflegerates in Kooperation mit Heilberufe - die aktuelle Ausgabe.
Job gesucht?
Im Springer Jobcenter Medizin finden sich in Kooperation mit Heilberufe auch Stellenanzeigen für Pflegekräfte! Klicken Sie sich rein:
www.jobcenter-medizin.de
Management

Ob Personal-, Organisations-, oder Qualitätsmanagement - in Heilberufe finden Sie auch
Themen für Pflegemanager rund um die stationäre und ambulante Krankenversorgung.
Pflegeeinrichtung finden
Deutsches Seniorenportal Das Deutsche Seniorenportal ist die Plattform des Privatinstituts für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH zur Darstellung von relevanten Informationen für ein glückliches und zufriedenes Leben im Alter. Hier finden Sie u.a. ein ausführliches Suchmodul zum "Wohnen im Alter" .
08.02.2010
Hilfe aus Osteuropa – legal oder illegal?
Die Versorgung eines Pflegebedürftigen rund um die Uhr können Angehörige oft nicht oder nicht allein leisten. In solchen Fällen müssen Unterstützungsmöglichkeiten und Alternativen gefunden werden. Nicht selten wird dabei auf Hilfen aus Osteuropa zurückgegriffen. Doch was ist erlaubt?
Wenn es plötzlich gilt, eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld zu pflegen, stehen die meisten Angehörigen vor einem Problem. Denn kann oder möchte man diese Pflege nicht allein übernehmen, geht die Suche nach einer geeigneten – bezahlbaren – Hilfe los.
Zunächst einmal können die von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienste für die Pflege in Anspruch genommen werden. Sie bieten in der Regel auch eine pauschale 24-Stunden-Pflege an (Kosten circa 2.700 bis 3.200 Euro monatlich). Jedoch ist diese Pflege durch die Leistungen je nach Pflegestufe nicht vollständig abgedeckt. Bei entsprechend angespannter wirtschaftlicher Situation können Leistungen des Sozialamtes in Form der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen werden. Das setzt jedoch voraus, dass zunächst einmal das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann ein Teil der Versorgung über die Krankenkasse im Rahmen der Behandlungspflege finanziert werden. Anfallende Kosten, die nicht durch Pflege- oder Krankenkasse abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen oder als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Immer wieder wird als Alternative zum Pflegedienst auch die Tätigkeit von privaten Pflegekräften in Betracht gezogen. Diese werden oft aus dem osteuropäischen Raum engagiert – in der Regel vermittelt über entsprechende Agenturen. In Deutschland ist die Rechtslage zur Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte jedoch unübersichtlich.
Wenn die Pflegekraft aus Osteuropa stammt ...
Heilberufe 2/2010