Hilfe aus Osteuropa – legal oder illegal?
Wenn es plötzlich gilt, eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld zu pflegen, stehen die meisten Angehörigen vor einem Problem. Denn kann oder möchte man diese Pflege nicht allein übernehmen, geht die Suche nach einer geeigneten – bezahlbaren – Hilfe los.
Zunächst einmal können die von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienste für die Pflege in Anspruch genommen werden. Sie bieten in der Regel auch eine pauschale 24-Stunden-Pflege an (Kosten circa 2.700 bis 3.200 Euro monatlich). Jedoch ist diese Pflege durch die Leistungen je nach Pflegestufe nicht vollständig abgedeckt. Bei entsprechend angespannter wirtschaftlicher Situation können Leistungen des Sozialamtes in Form der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen werden. Das setzt jedoch voraus, dass zunächst einmal das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann ein Teil der Versorgung über die Krankenkasse im Rahmen der Behandlungspflege finanziert werden. Anfallende Kosten, die nicht durch Pflege- oder Krankenkasse abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen oder als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Immer wieder wird als Alternative zum Pflegedienst auch die Tätigkeit von privaten Pflegekräften in Betracht gezogen. Diese werden oft aus dem osteuropäischen Raum engagiert – in der Regel vermittelt über entsprechende Agenturen. In Deutschland ist die Rechtslage zur Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte jedoch unübersichtlich.
Wenn die Pflegekraft aus Osteuropa stammt ...




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