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04.02.2010
Wer pflegt, darf Teilzeit arbeiten
Bundesfamilienministerin Kristina Köhler (CDU) will Angehörige pflegebedürftiger Menschen besser unterstützen. So sollen Berufstätige die Möglichkeit erhalten, weniger zu arbeiten, um Angehörige neben ihrem Beruf zu pflegen. In einem Interview plädierte sie für eine Regelung, die Teilzeitarbeit bei vorübergehendem Gehaltsverzicht vorsieht.
Wer einen Angehörigen pflege, könne etwa nur 50 Prozent arbeiten, aber 70 Prozent seines Gehaltes bekommen, damit er davon „einigermaßen leben“ könne. „Wenn er wieder zu 100 Prozent arbeitet, weil die Pflegezeit vorbei ist, verdient er 20 Prozent weniger, bis das zusätzlich bezahlte Geld zurückgeflossen ist“, sagte Köhler. Dem Staat entstünden so keine zusätzlichen Kosten.
Das Modell solle altersunabhängig gelten. „Auch eine 50 Jahre alte Frau kann an Krebs erkranken, und die 30 Jahre alte Tochter will die Mutter pflegen“, sagte Köhler. Sie sei bereits im Gespräch mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, um zu klären, welche Teilzeitmodelle über das bisher Übliche hinaus vorstellbar seien. Köhler betonte, schon heute pflegten 450.000 Menschen, meist Frauen, Angehörige neben ihrem Beruf. Das seien fast so viele wie in Elternteilzeit.
Die Ministerin will auch die Beschäftigung illegaler Pflegekräfte eindämmen. „Viele Menschen stehen mit einem Bein in der Illegalität, weil sie ausländische Frauen für die Pflege beschäftigen“, sagte sie. „Wir sollten gesetzlich etwas machen, um die Menschen nicht in die Illegalität zu zwingen.“ Die Politikerin sagte, für eine legale Beschäftigung von Personen für „haushaltsnahe Tätigkeiten“ gebe es bereits funktionierende Modelle. „Es gibt Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen, es gibt Modelle, die die Lohnzusatzkosten verringern“, stellte Köhler fest. „Wenn wir das auf Pflegekräfte übertragen, dann wäre es zumindest für viele Familien erschwinglich.“ (tu)