Pflege Newsletter
Mit unserem kostenlosen Heilberufe-Newsletter zweimal im Monat Neues aus der Welt der Pflege direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Hier können Sie den Newsletter abonnieren:
Zur Newsletter-Übersicht
Sie sind noch nicht bei Heilberufe online registriert bzw. haben noch keine Springer Medizin Zugangsdaten?
Hier anmelden und den Newsletter bestellen
Heilberufe Spezial
Auf einen Blick
Kompaktes Wissen für Pflegekräfte. Alle Ausgaben von Heilberufe spezial in der
Übersicht.
Deutscher Pflegerat
Pflege Positionen Der offizielle Newsletter des Deutschen Pflegerates in Kooperation mit Heilberufe - die aktuelle Ausgabe.
Job gesucht?
Im Springer Jobcenter Medizin finden sich in Kooperation mit Heilberufe auch Stellenanzeigen für Pflegekräfte! Klicken Sie sich rein:
www.jobcenter-medizin.de
Management

Ob Personal-, Organisations-, oder Qualitätsmanagement - in Heilberufe finden Sie auch
Themen für Pflegemanager rund um die stationäre und ambulante Krankenversorgung.
Pflegeeinrichtung finden
Deutsches Seniorenportal Das Deutsche Seniorenportal ist die Plattform des Privatinstituts für Transparenz im Gesundheitswesen GmbH zur Darstellung von relevanten Informationen für ein glückliches und zufriedenes Leben im Alter. Hier finden Sie u.a. ein ausführliches Suchmodul zum "Wohnen im Alter" .
30.01.2010
Pflege-TÜV: Gericht schmettert Veröffentlichung ab
Die Veröffentlichung der Ergebnisse einer Qualitätsprüfung hat das Sozialgericht (SG) Münster in einem Eilverfahren vorläufig gestoppt. Es folgte dem Antrag eines Pflegeheims in Münster. Allerdings sei dieser Beschluss noch keine Entscheidung in der Hauptsache, teilte das SG mit.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die Pflege und medizinische Versorgung in der Einrichtung als „mangelhaft“ eingestuft. Eine Veröffentlichung im Internet würde erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten, so die Richter. Weder der Name des Heimes noch die Prüfergebnisse dürfen nun im Internet zugänglich gemacht werden. Außerdem kritisierten die Richter die Bewertungskriterien des Pflege-TÜV als „unsicher“.
Die Klage eines anderen Pflegeheimträgers hat das Sozialgericht Dortmund dagegen zurückgewiesen. Auch dort schlossen die Richter zwar nicht aus, dass das betroffene Heim durch den Bericht negative Folgen zu tragen hätte. Es sei aber nicht zu erkennen, dass die Vorwürfe im „sorgfältig abgefassten Bericht“ unzutreffend seien, hieß es. (tu)