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30.01.2010
Pflege-TÜV: Gericht schmettert Veröffentlichung ab
Die Veröffentlichung der Ergebnisse einer Qualitätsprüfung hat das Sozialgericht (SG) Münster in einem Eilverfahren vorläufig gestoppt. Es folgte dem Antrag eines Pflegeheims in Münster. Allerdings sei dieser Beschluss noch keine Entscheidung in der Hauptsache, teilte das SG mit.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die Pflege und medizinische Versorgung in der Einrichtung als „mangelhaft“ eingestuft. Eine Veröffentlichung im Internet würde erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten, so die Richter. Weder der Name des Heimes noch die Prüfergebnisse dürfen nun im Internet zugänglich gemacht werden. Außerdem kritisierten die Richter die Bewertungskriterien des Pflege-TÜV als „unsicher“.
Die Klage eines anderen Pflegeheimträgers hat das Sozialgericht Dortmund dagegen zurückgewiesen. Auch dort schlossen die Richter zwar nicht aus, dass das betroffene Heim durch den Bericht negative Folgen zu tragen hätte. Es sei aber nicht zu erkennen, dass die Vorwürfe im „sorgfältig abgefassten Bericht“ unzutreffend seien, hieß es. (tu)